Annarotte 14A-3222 Annaberg in NÖTelefon: +43 2728 8245 gemeinde@annaberg.gv.atwww.annaberg.gv.at
Frühling 2025Mehr...
Das „Anbringen“ stellt einen Sammelbegriff für Anträge, Gesuche, Anzeigen oder Beschwerden verwendet. Grundsätzlich handelt es sich um eine offizielle Kommunikation zwischen einer Behörde und einem Antragssteller.
Abringen werden in § 13 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt.
Ja, Anbringen können unabhängig vom Status des Verfahrens zurückgezogen werden.
https://kommunal.at/glossar/anbringen
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