Bauamt

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 

Bitte mitbringen:
Anzeige formlos,
Skizze des Bauvorhabens

 NÖ Bauordnung

Zuständig