Friedhof

Zuständig

Grabstellengebühren

Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre) betragen:

Art der Gebühr Preis in € Einheit
Familiengräber (Doppelgräber) für 4 Leichen und Urnen € 200,-- für 10 Jahre
Einzelgräber für 2 Leichen und Urnen € 100,-- für 10 Jahre
Urnennischen für 4 Urnen € 200,-- für 10 Jahre

Erneuerungsgebühren

Die Erneuerungsgebühr für Erdgrabstellen (Benützungsrecht für weitere 10 Jahre) ist mit dem gleichen Betrag wie die oben angeführte Grabstellengebühr festgesetzt.

Beerdigungsgebühr 

Die Beerdigungsgebühr betrifft das Öffnen und Schließen der Grabstelle:

Art der Gebühr Preis i
Erdgrabstellen € 1.300,-
Urnengräber € 250,--
Urnennischen € 520,--

 

Friedhofsgebührenordung (767 KB) - .PDF