Hundeabgabe

Thema Betrag Zusatz
Hundeabgabe € 25,-- pro Hund und Jahr
Nutzhunde €   6,54 pro Nutzhund und Jahr

Hunde mit erhöhtem Gefärdungspotenzial                          
und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz

€ 100,--

pro Hund und Jahr

Gemäß § 6 NÖ. Hundeabgabegesetz 1979 ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 5. Februar für das laufende Jahr ohne Aufforderung zu entrichten.
Weiters dürfen wir Ihnen mitteilen, dass für die Anerkennung eines Hundes als Nutzhund (§ 3 NÖ Hundehaltegesetz) ein schriftlicher Antrag bei der Gemeinde Annaberg zu stellen ist.

Datei herunterladen: PDFAllgemeine Informationen - Verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (Tierschutzgesetz § 24a)

Information zur Anmeldung eines Hundes (154 KB) - .PDF