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Frühling 2025Mehr...
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2024/2025 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2024/2025 in Höhe von € 150,00 gewährt werden.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass
Anträge bis spätestens 31. März 2025 bei der Gemeinde gestellt werden können;
diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden; Achtung! Zur eindeutigen Personenidentifikation ist die Sozialversicherungsnummer der AntragstellerIn erforderlich.
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon:+42 2742 9005Allgemeine Richtlinien
Erläuterungen zu den Richtlinien
Antragsformular
Parteienverkehr: Montag – Freitagvon 8:00 – 12:00 UhrMontag – Dienstagvon 13:00- 16:00 Uhr
Sprechzeiten der Bürgermeisterin:Montag 8:00 - 10:00 UhrFreitag 10:00 - 12:00 Uhr