NÖ Heizkostenzuschuss 2022/2023

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. 

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,00 gewährt werden.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
 
 Zu beachten ist, dass 

Anträge bis spätestens 31. März 2023  bei der Gemeinde gestellt werden können; 

 diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit
     geprüft werden;

Achtung!
Zur eindeutigen Personenidentifikation ist die Sozialversicherungsnummer der AntragstellerIn erforderlich. 

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon:
+42 2742 9005-9005

Allgemeine Richtlinien

Erläuterungen zu den Richtlinien

Antragsformular

 

Zuständig

Formulare